Widerrufsrecht
Es gibt hier keins — und das hat einen Grund
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§§ 312g, 355 BGB) gilt gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Rebounz richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB): an Betriebe, die ein Treueprogramm für ihren Laden führen wollen. Wer das für seinen Betrieb bucht, handelt in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit — und für ihn gilt das Widerrufsrecht nicht.
Diese Seite steht trotzdem hier, weil die Frage berechtigt ist und eine fehlende Seite wie ein Versäumnis aussähe.
Was stattdessen gilt
Es braucht keinen Widerruf, weil es keine Bindung gibt:
- Während der Pilotphase ist die Nutzung unentgeltlich.
- Der Kunde kann in der Pilotphase jederzeit und ohne Frist kündigen.
- Danach gilt eine Frist von 30 Tagen zum Monatsende.
- Die Daten kann er jederzeit ausleiten und mitnehmen.
Die Einzelheiten stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, § 3 und § 8.
Für Gäste
Wer bei einem Betrieb eine Sammelkarte anlegt, schließt keinen Vertrag mit mir. Das Verhältnis besteht zum Betrieb; wie er seine Prämien ausgestaltet, entscheidet er. Eine Karte lässt sich jederzeit aufgeben — und die Löschung der eigenen Daten kann jeder Gast beim Betrieb verlangen.
Zuletzt aktualisiert: 29.08.2026